10.06.2020 / 13:00

Einführung des Regelarbeitsmarktes

Energy Markets

Trading Platforms & ETRM / CTRM
FORRS_Stairs10

Details der Reform und Ausblick auf die Entwicklungen des europäischen Regelenergiemarktes.

1. Einführung des deutschen Regelarbeitsmarktes

  • FCR – Frequency Containment Reserves / PRL – Primärregelleistung

  • aFRR – automatic Frequency Restoration Reserves / SRL – Sekundärregelleistung

  • mFRR – manual Frequency Restoration Reserves / MRL – Minutenregelleistung

Am 23.11.2017 gab die Europäische Kommission mit der Verordnung 2017/2195 zur „Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem“ den Startschuss für die Harmonisierung des europäischen Energiemarktes. Mit dem Stichtag 01.11.2020 werden für die Regelreservetypen aFRR und mFRR die Märkte für Regelleistung und Regelarbeit getrennt und der deutsche Energiemarkt erreicht einen weiteren Meilenstein.

Dies bedeutet für die Vermarktung von Regelenergie wird es zwei voneinander getrennte und zeitlich nacheinander stattfindende Auktionen geben. In der ersten Auktion wird nun ausschließlich die Regelleistung verauktioniert. In der darauffolgenden Auktion wird dann die eigentliche Regelarbeit gehandelt. Mit dieser Reform verändert sich die Funktion der Regelleistung hin zu einem Versicherungsprodukt, welches z.B. im Falle eines technischen Problems der Regelarbeitsmarktes greift. Die Teilnahme am Regelarbeitsmarkt ist dann frei von jeglicher Präqualifizierung auf dem Regelleistungsmarkt. Bezuschlagte Regelleistungsanbieter sind jedoch verpflichtet am Regelarbeitsmarkt mindestens dieselbe Menge anzubieten, um ihrer Vorhaltepflicht nachzukommen. Eine grundlegende Eigenschaft der Reform ist, dass die Übertragungsnetzbetreiber noch vor Beginn der gehandelten Zeitscheibe alle überschüssigen Gebote der Regelarbeitsauktion freigegeben, damit diese Mengen alternativ im Intradayhandel vermarktet werden können.

Im neuen Regelarbeitsmarkt bleiben grundlegende Eigenschaften, wie das Preisbildungsverfahren „Pay-as-bid“, für aFRR und mFRR unverändert. Die Gebotsabgaben im neuen Regelarbeitsmarkt beginnen mit der Bezuschlagung der Regelleistung am Vortag, 8 Uhr für aFRR sowie 10 Uhr für mFRR. Gate-Closure für diese Auktionen ist eine Stunde vor Beginn der jeweiligen Zeitscheiben, so dass die überschüssigen Gebote 30 Minuten vor Beginn der Zeitscheiben noch freigegeben und weitervermarktet werden können.

2. Harmonisierung des europäischen Energiemarktes

Stück für Stück schreitet die Harmonisierung des europäischen Energiemarktes voran. Ebenso wie die Erhöhung der Auktionsfrequenz für grenzüberschreitende FCR am 01.07.2019 (wöchentlich zu täglich) ist die Einführung des Regelarbeitsmarktes nur ein weiterer Meilenstein hin zum gemeinsamen europäischen Zielbild.

Als konkrete nächste Meilensteine hat die europäische Union mit PICASSO (Platform for the International Coordination of Automated Frequency Restoration and Stable System Operations) und MARI (Manually Activated Reserve Initiative) Projekte zur Planung und Implementierung der Handelsplattformen für den europäischen Austausch von aFRR und mFRR ins Leben gerufen.

Die erste veröffentlichte Roadmap der Projekte sieht vor, dass beide Plattformen im Juli 2022 in den produktiven Betrieb gehen. Das setzt jedoch voraus, dass sich die verschiedenen Regelenergiemärkte Europas noch in vielerlei Hinsicht angleichen. So müssen beispielsweise die angebotenen Zeitscheiben sowie die Gebotsabgabefristen vor einer Eingliederung in die europäischen Plattformen weiter adjustiert werden. Trotz des noch langen Zeitraums von zwei Jahren bis zur geplanten Inbetriebnahme wird ersichtlich, dass sich der deutsche Regelenergiemarkt noch weiter anpassen wird. Die Einführung des Regelarbeitsmarktes konstituiert hier jedoch einen großen Schritt.

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Abbildung 1: Roadmap des europäischen Regelenergiemarktes

3. Ein Ausblick – Herausforderungen

Die unmittelbaren Änderungen durch die Einführung des Regelarbeitsmarktes sowie die bevorstehenden Reformen durch die Einführung europäischer Plattformen für den grenzübergreifenden Handel von aFRR und mFRR konfrontieren (potentielle) Teilnehmer mit Anpassungsdruck.

Durch den Wegfall der Präqualifikation über den Regelleistungsmarkt erhöht sich der potentielle Teilnehmerkreis und damit auch die gesamte Wettbewerbssituation. Die verkürzte Zeit zwischen Gate-Closure und abrufbarer Zeitscheibe ermöglicht die Teilnahme mittelfristig auch solchen Anbietern, welche ihre Erzeugungsvolumen nicht langfristig determinieren können, z.B. Anbieter erneuerbarer Energien. Der Regelarbeitsmarkt bietet nun die Möglichkeit Flexibilität kurzfristig zu optimieren, wodurch der Teilnehmerkreis nochmals erweitert wird.

Aufgrund des zu erwartenden Wettbewerbsanstiegs lassen sich Auswirkungen auf Regelarbeits- und Regelleistungspreise nicht ausschließen. Demnach müssen Anbieter in Zukunft wiederholt die Entscheidung zur Teilnahme analysieren und validieren. Vor allem für Anbieter von erneuerbaren Energien gilt es eine Bewertung der neuen Opportunität mit allen Einflussfaktoren durchzuführen, da der Regelenergiemarkt bislang keine valide Vermarktungsoption darstellte.

Die veränderte Situation im Regelarbeitsmarkt stellt neue Herausforderungen an bestehende Handelsapplikationen für Regelenergie. Im Hinblick auf weiter verkürzte Ablauf- und Reaktionszeiten sind viele System sowie historisch gewachsene und hochgradig manuelle Prozesse nicht mehr zukunftsfähig. Das Zusammenspiel aus annähernder Echtzeitvermarktung von Regelarbeit sowie einem immer schneller werdenden und wachsenden Intradaymarkt macht eine wettbewerbsfähige Time2Market zum Kernziel einer modernen Handelslandschaft. Geschwindigkeit bei der Vermarktung wird künftig mehr denn je über einen Wettbewerbsvorteil und somit höheren Margen und Profite entscheiden.

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