21.06.2020 / 13:00
Update reBAP
Energy Markets
Die Börsenpreiskopplung und was sich verändert
Am 11.05.2020 wurde ein Vorschlag der regelzonenverantwortlichen deutschen Übertragungsnetzbetreiber zur Anpassung des reBAP genehmigt. Mit dem 01.07.2020 trat diese aktualisierte Regelung in Kraft. Sie beinhaltet die Anpassung der sogenannten Börsenpreiskopplung, einer von fünf Berechnungsschritten zur Ermittlung des Ausgleichsenergiepreises.
Allgemeine Motivation der Börsenpreiskopplung
Das Ziel der Börsenpreiskopplung besteht darin, in jeder Situation Anreize für den Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) zur Einhaltung der Bilanzkreistreue zu setzen. Insbesondere sollen monetäre Besserstellungen durch den bewussten Bezug von Ausgleichsenergie im Vergleich zur Durchführung von Börsengeschäften vermieden werden. Darüber hinaus soll der Ausgleichsenergiepreis (AEP) möglichst den Echtzeitwert der Energie widerspiegeln.
Motivation zur Weiterentwicklung der Börsenpreiskopplung
Abbildung 1: Entwicklung der Handelsvolumen an der EPEX für den kontinuierlichen Intraday-Handel des Viertelstundenprodukts im Liefergebiet Deutschland (Januar 2016 – Mai 2020).
Zunehmende Liquidität des Viertelstundenhandels im kontinuierlichen Intradaymarkt
Derzeit wird der Index des Intraday-Stundenprodukts für den viertelstündlich berechneten AEP herangezogen. Als Folge wird der Echtzeitwert der Energie nur unzureichend abgebildet und erzielt die gewünschten Anreize teilweise nicht. Aufgrund gestiegener Liquidität des Intraday-Viertelstundenprodukts (siehe Abbildung 1) und der hohen Relevanz zur Abbildung der Opportunitäten der BKV soll dieser zukünftig berücksichtigt werden.
Zunehmender Verlust der Anreizewirkung der aktuellen Ausgestaltung der Börsenpreiskopplung
Besonders in Fällen stark sinkender Abrufpreise für Regelenergie kann der Bezug von Ausgleichsenergie gegenüber des börslichen Ausgleichs ökonomisch äquivalent oder vorteilhafter sein. Ein Marktdesign mit stark sinkenden Preisen für Regelenergie, die deutlich unter dem Niveau der Börsenpreise lagen, hat sich z.B. während der Anwendung des Mischpreisverfahrens entwickelt (siehe Abbildung 2). Insbesondere in solchen Situationen ist eine unzureichende Anreizwirkung der bestehenden Börsenpreiskopplung zu beobachten. Die Einführung des Regelarbeitsmarkts im November 2020 stellt eine erhebliche Veränderung des Marktdesigns dar. Auch hier sind sinkende Regelarbeitspreise ein mögliches Szenario. Trotz einer nicht absehbaren Entwicklung der Arbeitspreise im zukünftigen Regelarbeitsmarkt halten es die ÜNB für unvermeidlich, dieses Risiko als Grundlage für regulatorische Anpassungen zu akzeptieren.
Abbildung 2: Entwicklung der reBAP-Preise von Januar 2017 bis April 2020 (Begrenzung der Achsenabschnitte bei ±1.000 €/MWh).
Änderungen der Börsenpreiskopplung zum 01.07.2020
Berücksichtigte Börsen und Handelsgeschäfte
Die Börsenpreiskopplung berücksichtigt alle Intraday-Geschäfte im Liefergebiet Deutschland auf einer in Deutschland tätigen Börsen bzw. getätigt über Nominated Electricity Market Operators (NEMOs).
Index der Börsenpreiskopplung
Es erfolgt die Berechnung eines kombinierten Index, der die Geschäfte des viertelstündlichen Intraday-Produktes und bei einem Produktvolumen unter 500MW die letzten gehandelten Geschäfte des Stundenprodukts berücksichtigt. Sofern das kombinierte Gesamtvolumen von 500MW in einem Abrechnungsintervall nicht erreicht wird, findet keine Börsenpreiskopplung statt.
Mindestabstand
Um sprunghafte Übergänge des AEP in Zeitpunkten mit nahezu ausgeglichenen NRV Salden zu vermeiden, wird ein Mindestabstand zwischen AEP und Börsenpreisindex von 25%, mindestens aber 10 EUR/MWh vorgesehen.
Änderungen der Berechnung des reBAPs stellen für Unternehmen sowohl Herausforderungen als auch Chancen dar.
Gegebenenfalls sind System- oder Modellanpassungen notwendig, um den reBAP auch weiterhin adäquat abzubilden bzw. zu modellieren. Andererseits können sich auch Chancen wie zum Beispiel ein höheres Optimierungspotential und reduzierte Kosten ergeben.
Sind sie auf diese Herausforderungen und Chancen vorbereitet?
Entwicklungen wie steigende Liquidität im Spotmarkt fordern Strategieanpassungen in der optimalen Vermarktung verfügbarer Assets. Schnell zu agieren und den eigenen Wettbewerbsvorteil zu sichern sind wichtiger denn je. Haben Sie Fragen zur Motivation, Umsetzung und den Folgen des sich ändernden Marktdesigns oder explizit zum Ausgleichsenergiepreis und möglichen Auswirkungen auf ihre Organisation? Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie FORRS.